
Diese Inhalte kommen von: http://www.refhoengg.ch/content/e12767/e13317/index_ger.html
Zur Verwaltung, Aufsicht und Führung einer Kirchgemeinde sind mindestens 2 Behörden nötig: Die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission. Die oberste Aufsicht obliegt - ganz demokratisch - der Gemeindeversammlung, den Mitgliedern der Kirchgemeinde.