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Formalitäten
Umzug und Wohnortswechsel
Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt oder dem Kreisbüro Ihrer neuen Wohngemeinde an. Vergessen Sie dabei nicht, sich als Mitglied der reformierten Landeskirche zu melden. Ihr Abonnement des Kirchenboten wird Ihnen automatisch (nach 2-3 Ausgaben) an die neue Adresse gesandt. Dabei erhalten Sie auch die Lokalseiten Ihrer neuen Kirchgemeinde. Möchten Sie weiterhin die Höngger Gemeindeseite «Momente», zugesandt erhalten, melden Sie Ihre neue Adresse unserem Sekretariat.
Kirchenmitgliedschaft
Als Mitglied der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich ist man immer zugleich auch Mitglied der Kirchgemeinde des aktuellen Wohnsitzes. Als «Glied der Landeskirche wird jeder evangelische Einwohner des Kantons betrachtet», der als Kind einer reformierten Mutter oder eines reformierten Vaters in diesem Glauben aufgewachsen ist oder den kirchlichen Unterricht besucht hat und konfirmiert worden ist. Es sei denn, jemand erklärt ausdrücklich seinen Austritt oder seine Nichtzugehörigkeit. Vom erfüllten 16. Altersjahr an können Jugendliche selbst über ihre Zugehörigkeit entscheiden.
Die Mitgliederzahlen einer Kirchgemeinde entscheiden über deren finanziellen Möglichkeiten und somit auch über die Anzahl der Mitarbeitenden. Daher bedeutet jeder Austritt immer eine Schwächung der Gemeinschaft, der Dienste und möglichen Angebote einer Kirchgemeinde. Neue Mitglieder sind uns jederzeit herzlich willkommen.
Kircheneintritt - einfach gemacht: Das Formular "Aufnahme in die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich" erleichtert Personen, die in die Landeskirche eintreten oder wiedereintreten möchten, die Gesuchstellung.
Formular als PDF herunterladen
Kirchenbote
Der Kirchenbote, mit der Gemeindeseite «Momente» als Beilage, kommt alle 14 Tage zu Ihnen nach Hause. Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde erhalten ihn automatisch. Sie können beim Sekretariat auch ein Abonnement bestellen.
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Programm für Erwachsene in der 1. Hälfte 2012
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